Sonderprogramm "Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" des BMFSFJ
Berlin,
Damit Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit ihre Arbeit fortsetzen können, stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sondermittel zur Verfügung.
Das BMFSFJ stellt erneut Corona-Hilfsmittel für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung - in zwei Teilen. Teil B richtet sich dabei an anerkannte Träger der Jugendhilfe, die internationalen Austausch fördern. Teil A wird erneut aufgelegt, die Rahmenbedingungen hierfür werden zur Zeit weiterentwickelt.
Auf der Website des BMFSFJ heißt es hierzu: "Mit dem Sonderprogramm werden Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit überwunden. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Im Teil A des Sonderprogramms werden die Regelungen für die Zuschüsse für Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten getroffen und im Teil B für den langfristigen internationalen Jugendaustausch."